Sie sind hier: Startseite / AGB

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der MG Personaldienstleistungen GmbH und dem Entleiher abgeschlossenen Verträge über die Arbeitnehmerüberlassung. Abweichende AGB des Entleihers, die von der MG Personaldienstleistungen GmbH nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die MG Personaldienstleistungen GmbH unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Unsere Mitarbeiter werden gemäß dem von Ihnen beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und sind entsprechend einzusetzen. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige Neudispositionen sind ausschließlich mit uns zu vereinbaren. Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung, wobei vertragliche Beziehungen zwischen den Mitarbeitern der MG Personaldienstleistungen GmbH und dem Kunden nicht begründet werden. Sollte der Mitarbeiter von Ihnen mit anderen Tätigkeiten betraut oder an einem anderen Tätigkeitsort eingesetzt werden, so haben Sie die MG Personaldienstleistungen GmbH im Voraus darüber zu unterrichten.

3. Bei außergewöhnlichen Umständen wie. z.B. Krankheiten, Katastrophen, Epidemien, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens der MG Personaldienstleistungen GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält sich die MG Personaldienstleistungen GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung bei Ihnen. Schadenersatzansprüche des Entleihers sind, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Die MG Personaldienstleistungen GmbH und deren Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.

5. Der Entleiher setzt die Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.

6. Wenn es wichtige organisatorische oder gesetzliche Gründe erforderlich machen, kann die MG Personaldienstleistungen GmbH die weitere Erledigung eines Auftrags einem anderen, fachlich gleichwertigen Mitarbeiter übertragen, wobei die spezifischen Verhältnisse des Kundenbetriebs und die Wünsche des Kunden Berücksichtigung finden.

7. Der Kunde setzt Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt die MG Personaldienstleistungen GmbH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.

8. Die Vergütung unserer Mitarbeiter erfolgt ausschließlich durch die MG Personaldienstleistungen GmbH. Der Mitarbeiter ist nicht berechtigt, Vorschüsse oder irgendwelche Zahlungen von Kunden entgegenzunehmen.

9. Die Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Berlin versichert. Der Entleiher trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden. Der Entleiher ist verpflichtet, Maßnahmen und Einrichtungen der Ersten Hilfe auch für die Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH zur Verfügung zu stellen. Er macht die Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Arbeitsunfälle sind uns sofort anzuzeigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Der Kunde gestattet der MG Personaldienstleistungen GmbH nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort seiner Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.

10. Maßgebend für die Abrechnung ist der auf dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag jeweils vereinbarte Stundenverrechnungssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. Eine angemessene Erhöhung der Preise behält sich die MG Personaldienstleistungen GmbH bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor.

11. Beginnend mit dem 01.11.2012 existieren in der Zeitarbeitsbranche Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ). Derzeit sind folgende TV BZ bekannt:

  • in der Metall- und Elektroindustrie –TV BZ ME,
  • in der Chemischen Industrie – TV BZ Chemie,
  • in der Kunststoff verarbeitenden Industrie – TV BZ Kunststoff,
  • in der Kautschukindustrie – TV BZ Kautschuk,
  • in den Schienenverkehrsbereich – TV BZ Eisenbahn,
  • in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie – TV BZ HK,
  • in der Textil- und Bekleidungsindustrie – TV BZ TB,
  • in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie – TV BZ PPK,
  • in der Druckindustrie – TV BZ Druck – gewerblich,
  • in den Kali- und Steinsalzbergbau – TV BZ KS,
  • in der Papier verarbeitenden Industrie – TV BZ PE,

Es ist zu erwarten, dass weitere TV BZ folgen werden.

11.1 Wenn der Einsatzbetrieb des Entleihers, in den der Mitarbeiter überlassen wird, bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht in den Anwendungsbereich eines TV BZ fällt, so ist es trotzdem möglich, dass durch zukünftige Änderungen ein TV BZ anwendbar ist. Für diesen Fall sind beide Parteien dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit die zukünftige Anwendung des entsprechenden TV BZ gewährleistet ist. In diesem Fall gilt für Preisanpassungen Nr. 10 dieser AGB entsprechend.

11.2 War der zu überlassende Mitarbeiter in den letzten drei Monaten vor dem tatsächlichen oder geplanten Überlassungsbeginn im Einsatzbetrieb des Entleihers aufgrund der Überlassung durch einen anderen Personaldienstleister tätig, wird der Kunde dies der MG Personaldienstleistungen GmbH unverzüglich mitteilen. Ergeben sich aus dieser Tatsache geänderte tarifliche Ansprüche, gilt für Preisanpassungen Nr.10 dieser AGB entsprechend.

11.3 Bei falschen Angaben betreffend der Anwendung der TV BZ haftet der Kunde gemäß Nr. 18 dieser AGB.

11.4 Bei Anwendbarkeit eines TV BZ kommt es in der Regel zu einer Tarifanpassung in mehreren Stufen bis zu einer möglicherweise geltend gemachten Deckelung der Branchenzuschläge auf Basis des Referenzentgelts vergleichbarer stammbeschäftigter Arbeitnehmer. In diesem Fall werden die Preise gem. Nr. 10 dieser AGB entsprechend angepasst.

Die bei Anwendbarkeit eines TV BZ geregelte Preisstaffelung wird automatisch dann zu Gunsten des Entleihers angepasst, wenn die tarifvertraglichen Bestimmungen des einschlägigen TV BZ dazu führen, dass der Branchenzuschlag erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich berechnet greift und entsprechend später zu einem höheren Tarifentgelt für den Mitarbeiter führt. In diesem Falle wird der höhere Stundenverrechnungssatz erst zu dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, zu dem auch der Mitarbeiter den entsprechend höheren Branchenzuschlag erhält.

12. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von sieben Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei der MG Personaldienstleistungen GmbH. Die MG Personaldienstleistungen GmbH ist berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten mit 5 % des ausstehenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch pauschal mit 30,00 EUR zu berechnen.

13. Unsere Rechnungen sind innerhalb von sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden im Webportal. Der Entleiher ist verpflichtet, die von dem Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH erfassten Stunden zeitnah im Webportal freizugeben.

14. Der Entleiher verpflichtet sich, den Mitarbeiter nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen.

15. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:

a) Überstunden ab der 41. Wochenarbeitsstunde (Montag bis Samstag) 25 %

b) Arbeitsstunden an Sonntagen 50 %

c) Arbeitsstunden an Feiertagen 100 %

d) Arbeitsstunden von 23.00 bis 06:00 Uhr (Nachtarbeit) 25%

e) Schichtzulagen und abweichende Zuschläge (a – d) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung

Beim Zusammentreffen von Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschlägen wird jeweils der höhere Zuschlag berechnet.

Erhöhen sich die Stundenverrechnungssätze, insbesondere aufgrund von Branchenzuschlägen, sind die erhöhten Stundenverrechnungssätze die Basis für die oben genannten Zuschläge. Entsprechendes gilt bei der Senkung von Stundenverrechnungssätzen.

16. Für Einsätze außerhalb des Stadtgebietes hat der Entleiher die anfallenden Fahrtkosten des entsandten Mitarbeiters zu zahlen. In diesen Fällen kann eine Auslösung vereinbart werden.

17. Die MG Personaldienstleistungen GmbH haftet nur für die fehlerfreie Auswahl ihrer Mitarbeiter zur vereinbarten Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen der Auswahlverpflichtung entstehen. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MG Personaldienstleistungen GmbH.

18. Macht der Entleiher Angaben betreffend der Anwendung und Berechnung von Branchenzuschlägen im Überlassungsvertrag nicht, unvollständig oder fehlerhaft oder teilt er Änderungen unvollständig, fehlerhaft oder nicht unverzüglich mit und hat dies zur Folge, dass Mitarbeiter der MG Personaldienstleistungen GmbH wirtschaftlich benachteiligt worden sind, wird die MG Personaldienstleistungen GmbH dies durch entsprechende Nachberechnungen und Nachzahlungen gegenüber den betroffenen Mitarbeitern korrigie­ren. Die MG Personaldienstleistungen GmbH wird sich dabei gegenüber seinen Zeitarbeitnehmern nicht auf Ausschlussfristen berufen. Sie wird Forderungen für die Vergangenheit bis zum Eintritt der gesetzlichen Verjährung erfüllen. Die Summe der somit zu zahlenden Bruttobeträge (Bruttolohnsumme ohne Arbeitgeberanteil in der Sozialversiche­rung) gilt zwischen den Parteien als Schaden, den der Kunde der MG Personaldienstleistungen GmbH zu ersetzen hat. Zusätz­lich hat der Kunde der MG Personaldienstleistungen GmbH den entgangenen Gewinn auf diese nicht kalkulierten Kosten als Schadensersatz zu erstatten. Dieser entgangene Gewinn wird einvernehmlich mit 120% (Kalkulationsaufschlag) der oben genannten Bruttolohnsumme festgesetzt.

19. Die MG Personaldienstleistungen GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Stellt der Entleiher innerhalb der ersten 4 Stunden des ersten Überlassungstages unseres Mitarbeiters fest, dass dieser für die vorgesehene Tätigkeit begründet ungeeignet ist und bestehen Sie deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden Ihnen bis zu 4 Arbeitsstunden für diesen Tag nicht berechnet.

Darüber hinaus hat der Entleiher das Recht, den Vertrag innerhalb der ersten fünf Arbeitstage mit einer Frist von zwei Arbeitstagen zum Ende eines Arbeitstages zu kündigen. In diesem Falle sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu vergüten.

Nach diesem Zeitraum kann der Entleiher den Vertrag bei einer Auftragslaufzeit von bis zu sechs Monaten mit einer Frist von fünf Arbeitstagen, bei einer Auftragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten mit einer Frist von zehn Arbeitstagen und bei einer Auftragslaufzeit von mehr als zwölf

Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

20. Geht der Kunde oder ein mit diesem wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Unternehmen mit einem unserer Mitarbeiter während eines bestehenden Überlassungsverhältnisses oder im Laufe der folgenden drei Monate nach dem Überlassungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ein, so sind wir berechtigt, ein Vermittlungs- bzw. Übernahmehonorar von 24% des zukünftigen Bruttojahreseinkommens des vermittelten Mitarbeiters zu berechnen. Das Honorar reduziert sich um 1/24 pro vollen Überlassungsmonat entsprechend der Dauer der erfolgten Arbeitnehmerüberlassung für jeden vollen Monat um 1/24. Diese Verpflichtung endet 24 Monate nach Beginn des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Das jeweilige Honorar ist fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen unserem Mitarbeiter und Ihnen oder einem mit Ihrem wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Unternehmen. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Entleiher ist verpflichtet, der MG Personaldienstleistungen GmbH den Teil des mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen Vertrages in Kopie zu übersenden, in dem die Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind.

21. Der Entleiher willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von der MG Personaldienstleistungen GmbH gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess – ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzungen, Nebenabreden sowie alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

MG Personaldienstleistungen GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, erteilt durch die Agentur für Arbeit Kiel, nach Art. 1 § 2 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Version 01.04.22